Schulmensa - Einschreibung

Verabreichung von Mahlzeiten an Schüler

Dienst aktiv

Themen
Kategorien

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht die Schulmensa-Einschreibung

Für wen

Für Schüler, die Schulen im Gemeindegebiet besuchen.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Wenn um einen vergünstigten Tarif für die Nutzung der Schulmensa angesucht wird, sind Unterlagen, welche die Berechnung des Faktors der wirtschaftlichen Lage belegen, beizulegen.

Für den Erhalt bestimmter Diätmahlzeiten aus gesundheitlichen Gründen, sind die entsprechenden medizinischen Unterlagen beizulegen.

Was Sie erhalten

Die Möglichkeit für Schüler die Schulmensa zu nutzen

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag um Einschreibung kann in folgendem Zeitraum gestellt werden:
Vom 1. Mai bis zum 15. Juni eines jeden Jahres.

Die Anmeldung zur Mensa gilt mit Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars als abgeschlossen. Sie erhalten keine gesonderte Bestätigung per E-Mail oder Post durch die Gemeindeverwaltung.

Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Die anfallenden Kosten ohne Tarifvergünstigung für die Nutzung der Schulmensa belaufen sich auf: 

Die Kosten pro Mittagessen für Schüler/innen der Grund- und Mittelschulen betragen 4,00 €. Es besteht die Möglichkeit einer Tarifreduzierung.

Der Tarif für Oberschüler/innen beläuft sich auf 4,50 € pro Mahlzeit. Es ist keine Tarifreduzierung möglich.

Die Tarifbegünstigung wird auf der Grundlage der einheitlichen Erhebung von Einkommen und Vermögen (EEVE) und zwar des Faktors wirtschaftliche Lage der Kernfamilie des Nutzers (FWL) gewährt.

Kinder und Jugendliche, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte in geschützten Wohnstrukturen der Bezirksgemeinschaft Pustertal untergebracht sind, sind von der Entrichtung der Monatsgebühr befreit.

Der Betrag der zu bezahlenden Kosten wird Ihnen mit einer Zahlungsmitteilung pagoPA übermittelt.

Auf der Zahlungsmitteilung pagoPA sind die Möglichkeiten, wie und wo die Zahlung vorgenommen werden kann, angegeben.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Verantwortliche Organisationseinheit

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.09.2025, 16:22 Uhr