Beschreibung
2016 ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft eingeführt worden.
Für ihre Gründung müssen die Partner zusammen wohnen und eine einzige meldeamtliche Familie bilden.
Für wen
Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft wird von zwei volljährigen Personen, gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts gebildet, die durch eine dauerhafte, gefühlsmäßige Beziehung, gekennzeichnet vom gegenseitigen geistigen und materiellen Beistand, verbunden sind und nicht durch Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption, Ehe oder gleichgeschlechtliche Partnerschaft gebunden sind.
So geht's
Füllen Sie das Formular aus, das sie weiter unter auf dieser Seite finden. Sie können es folgendermaßen einreichen:
Die Kopie eines gültigen Personalausweis der Erklärenden ist beizulegen.
Innerhalb von zwei Tagen ab Erhalt der Erklärung sorgt das Meldeamt für die Eintragung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und überprüft innerhalb von 45 Tagen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach dieser Zeit ist die Gründung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestätigt (stillschweigendes Einverständnis), es sei denn, das Meldeamt stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Gründung der Lebensgemeinschaft nicht gegeben sind. In diesem Fall wird innerhalb dieser Frist eine entsprechende Mitteilung gemäß Art. 10-bis des Gesetzes Nr. 240/1990 an die Betroffenen übermittelt. Diese können eventuelle Einwände innerhalb von zehn Tagen vorlegen. Wenn keine Einwände vorgelegt werden oder diese als unerheblich betrachtet werden, annulliert das Meldeamt die Eintragung, stellt den vorherigen meldeamtlichen Stand wieder her und sorgt für die Zustellung des negativen Bescheids an die Betroffenen.
Was ist notwendig
Um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu gründen, müssen die Partner zusammenwohnen und eine einzige meldeamtliche Familie bilden.
Die Partner können die entsprechende Erklärung im Meldeamt abgeben, und zwar:
- bei der Abgabe der Wohnsitzerklärung, wenn der Wohnsitz aus dem Ausland oder einer anderen Gemeinde verlegt wird;
- bei der Erklärung über den Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde;
- zu jedem anderen Zeitpunkt (bei Personen, die bereits auf dem gleichen Familienbogen aufscheinen)
Was Sie erhalten
Sie erhalten den Eintrag einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Fristen und Fälligkeiten
Keine
Kosten
Keine
Zugang zum Dienst
Der Dienst ist im Meldeamt (Dienststelle Bevölkerungsdienst) verfügbar.
Dienstbedingungen
Infoblatt: Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Zuständige Organisationseinheit
Meldeamt (Dienststelle Bevölkerungsdienst)
Formular
Nichteheliche Lebensgemeinschaft. Erklärung