Standesamtsregister. Bescheinigungen und Auszüge

Beschreibung Aus den Standesamtsregistern können Bescheinigungen sowie Auszüge und vollständige Abschriften...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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Beschreibung

Beschreibung
Aus den Standesamtsregistern können Bescheinigungen sowie Auszüge und vollständige Abschriften ausgestellt werden.

Für wen
Alle Bürger und Bürgerinnen, auf deren Namen eine standesamtliche Urkunde (Geburtsurkunde, Trauungsurkunde, gleichgeschlechtliche Partnerschaft, Sterbeurkunde) in den Registern aufscheint.

So geht's
Das Standesamt stellt jedem Bürger auf Anfrage folgende Bescheinigungen aus:

  • Geburtsscheine
  • Trauscheine
  • Bescheinigung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
  • Todesbescheinigungen
  • Auszüge aus dem Geburtenregister
  • Auszüge aus dem Trauungsregister
  • Auszüge aus dem Register der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
  • Auszüge aus dem Sterberegister

Sowie vollständige Abschriften der Akten.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an bevoelkerungsdienst@gemeinde.bruneck.bz.it

Was ist notwendig
Anfrage, mündlich oder schriftlich.

Was Sie erhalten
Sie erhalten die von Ihnen angefragte Bescheinigung.

Fristen und Fälligkeiten
Keine.

Kosten
Keine.

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.03.2025, 11:53 Uhr

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