Beschreibung
Die Zuteilung erfolgt gemäß den Vorgaben der Verordnung über die Benennung der Verkehrsflächen und die Zuweisung der Hausnummern.
Für wen
Für Personen, die den Neubau oder Umbau des eigenen Gebäudes abgeschlossen haben.
So geht's
Die Zuteilung der Hausnummer erfolgt grundsätzlich nach Abschluss des Verfahrens der Meldung der Bezugsfertigstellung. In Ausnahmefällen kann mittels E-Mail auch die Vorabzuteilung der Hausnummer beantragt werden.
Nach Überprüfung des Abschlusses des Verfahrens der Meldung der Bezugsfertigstellung durch das Amt erhalten Sie die neue Hausnummer.
Was ist notwendig
Abschluss des Verfahrens zur Meldung der Bezugsfertigstellung
Was Sie erhalten
Sie erhalten die neue Hausnummer und das entsprechende Schild. Die Anbringung der Hausnummer muss in Übereinstimmung mit der Verordnung erfolgen.
Kosten
Kostenbeteiligung für das Hausnummernschild
Zuständige Organisationseinheit
Privates Bauwesen