Mit diesen Beschlüssen des Gemeindeausschusses Nr. 138/2024, 162/2024 und Nr. 222/2024 werden für die Heizungs-, Sanitär und Lüftungsanlage bei der Neugestaltung des Tschurtschenthalerparks Mehrkosten im Sinne des Art. 26 des Gesetzesdekrets Nr. 50/2022 genehmigt.