Vereinfachung für Durchfahrtsgenehmigungen

Eingang Ortspolizei

Seit nunmehr einem Jahr wickelt die Ortspolizei sämtliche Abonnements für die gebührenpflichtigen Parkplätze und Durchfahrtsgenehmigungen der Stadtgemeinde Bruneck in digitaler Form ab.

BürgerInnen mit Wohnsitz in einer verkehrsbeschränkten Zone bzw. Fahrverbotszone bzw. EigentümerInnen von Immobilien in diesen Zonen müssen für die Durchfahrt bzw. für Auf- und Abladetätigkeiten im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein.
Für das Ansuchen ist eine Registrierung auf der Homepage der Stadtgemeinde Bruneck unter Onlinedienste Durchfahrts- und Parkgenehmigungen notwendig.

Nach erfolgter Registrierung kann eine neue Genehmigung angefordert werden. Die Genehmigung unterliegt der staatlichen Stempelmarkenpflicht. Es sind zwei Stempelmarken zu 16 Euro notwendig. AnrainerInnen und EigentümerInnen von Immobilien in obengenannten Zonen können einen Antrag für eine Genehmigung mit unbegrenzter Gültigkeit stellen. Eine Verlängerung bzw. Erneuerung ist nicht notwendig. Pro Antrag können bis zu zehn Fahrzeugkennzeichen angegeben werden.

Für Hilfestellungen bei der Registrierung rufen Sie bitte die Telefonnummer +39 0474 545999 an - von Montag bis Freitag von 08:05 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag auch am Nachmittag von 14:30 bis 16:30 Uhr.

21.09.2023

DEU