Aufenthaltsabgabe. Informationsblatt

Die Aufenthaltsabgabe in Bruneck ist eine jährliche Abgabe für nicht ansässige Personen, die touristisch genutzte Wohneinheiten verwenden, mit Ausnahmen für bestimmte Gruppen und einer Einstufung nach Unterkunftskategorie und -größe.

Beschreibung

Die Aufenthaltsabgabe betrifft Personen, die nicht in Bruneck ansässig sind, aber dort zeitweilig zu touristischen Zwecken eine Wohneinheit nutzen. Die Abgabe ist jährlich zu entrichten und richtet sich nach der Kategorie und Größe der Unterkunft, wobei vier Kategorien unterschieden werden. Bestimmte Personengruppen wie Berufstätige, Studierende oder Eigentümer unbewohnbarer Wohnungen sind von der Abgabe befreit. Die Meldung der Unterkunft muss bis zum 31. Dezember erfolgen und bleibt gültig, solange keine Änderungen gemeldet werden.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

19.01.2018

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Zuletzt aktualisiert: 02.07.2025, 10:34 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Statistiken

Wie viele Personen leben in der Stadtgemeinde Bruneck? Wie viele davon sind ausländische Staatsbürgerinnen...

Unterstützendes (technisches) Dokument

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