Betriebsordnung für den Abwasserdienst - Kanalordnung nach Art. 4 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8

Die Kanalordnung legt verbindlich fest, wie Abwässer sicher, umweltgerecht und technisch korrekt in die öffentliche Kanalisation eingeleitet, behandelt und kontrolliert werden müssen.

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Veröffentlichungsdatum

23.02.2010

Beschreibung

Die Kanalordnung regelt den Anschluss, Betrieb, Unterhalt und die Nutzung der öffentlichen Kanalisation sowie die Anforderungen an Abwässer und deren Vorbehandlung.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Abwässer unter bestimmten Bedingungen an die Kanalisation anzuschließen und die Kosten für Anschluss und Wartung zu tragen.

Es gelten technische Vorschriften für Bau, Betrieb und Kontrolle der Anlagen, einschließlich Schutzmaßnahmen gegen Rückstau und Anforderungen an die Qualität des Abwassers.

Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Verwaltungsstrafen, und bestehende Anschlüsse müssen ggf. angepasst werden.

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Veröffentlichungsdatum

23.02.2010

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Zuletzt aktualisiert: 24.06.2025, 15:07 Uhr

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