Beschreibung
Aktenzugriff ist die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, bestimmte Dokumente und Unterlagen der Gemeindeverwaltung einzusehen.
Für wen
Für interessierte Personen und Interessensvertretungen
So geht's
Die Akten können Informationen über verschiedene Verwaltungsangelegenheiten, öffentliche Projekte, Bauvorhaben, Beschlüsse des Gemeinderates und vieles mehr enthalten. Interessierte Personen müssen in der Regel einen formellen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Dies kann schriftlich, online oder persönlich in der Dienststelle erfolgen. Die Gemeindeverwaltung prüft den Antrag und stellt sicher, dass keine datenschutzrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Hindernisse für den Aktenzugriff bestehen.
Was ist notwendig
Ausgefülltes und unterschriebenes Formular (ev. Schriftliche Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin einer Immobilie)
Was Sie erhalten
Nach Genehmigung des Aktenzugriffs können die Antragsteller die Akten einsehen. Dies kann vor Ort in der Gemeindeverwaltung oder, falls möglich, digital erfolgen.
Fristen und Fälligkeiten
Ihr Ansuchen wird innerhalb von 30 Tagen bearbeitet.
Kosten
- 1 Stempelmarke zu 16,00 Euro.
Formular
Zugang zu Verwaltungsunterlagen. Antrag