Beschreibung
Das L.G. 9/2018 regelt die Verwaltungsverfahren für die Genehmigung bzw. Abänderung des Gemeindebauleitplanes und der Durchführungspläne.
Für wen
Für Personen, die Anträge um Genehmigung bzw. Änderung des Gemeindebauleitplanes oder eines Durchführungsplanes vornehmen möchten.
So geht's
Reichen Sie Ihren Antrag für urbanistische Planungen (Bauleitplan oder Durchführungsplan) mittel zertifizierter E-Mail (PEC) ein. Ergänzen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen gemäß Landesgesetz für Raum und Landschaft.
Die Dienststelle bearbeitet den Antrag und prüft ihn auf Vollständigkeit, bevor er an die Gemeindekommission für Raum und Landschaft weitergeleitet wird.
Was ist notwendig
- Antrag, einzureichen mit zertifizierter E-Mail
- Unterlagen gemäß L.G. 9/2018
Kosten
Externe Webseiten
Internetseite urbanistische Planungsinstrumente der Provinz: maps.gvcc.net