Beschreibung
Für besonders laute Arbeiten kann der Bürgermeister in Ausnahmefällen eine Genehmigung für Abweichungen der im LG 20/2012 vorgesehenen Zeiträumen erteilen.
Für wen
Für Firmen, die außerhalb der im LG 20/2012 vorgegebenen Zeiträume lärmintensive Arbeiten ausführen möchten.
So geht's
Für den Antrag müssen alle erforderlichen Angaben zusammengestellt werden, wie z.B. technische Spezifikationen der Maschinen, geplante Einsatzzeiten und -orte. Die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung muss begründet werden.
Das ausgefüllten Antragsformular muss mittels Mail oder zertifizierter E-Mail (PEC) an die Dienststelle übermittelt werden. Alternativ kann der Antrag auch persönlich in der zuständigen Dienststelle eingereicht werden.
Die Dienststelle überprüft den Antrag besonders im Hinblick auf die Notwendigkeit der Ausnahme sowie mögliche Auswirkungen auf die Anwohner/innen und die Umwelt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung über die Entscheidung. Im Falle einer Genehmigung sind alle Auflagen und Bedingungen zu beachten, die in der Genehmigung festgelegt sind.
Was ist notwendig
Das Formular „Ermächtigung für lärmerzeugende Arbeiten. Antrag“, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, kann verwendet werden.
Was Sie erhalten
Sie erhalten die Genehmigung, die Arbeiten in Abweichung zu den Vorgaben des LG 20/2012 durchführen zu können. Dabei sind alle Auflagen und Bedingungen der Genehmigung zu beachten.
Kosten
- 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro
- Sekretariatsgebühr 20 Euro
Zugang zum Dienst
Dienststelle Klimaschutz und Gemeindeentwicklung
Formular
Ermächtigung für lärmerzeugende Arbeiten. Antrag