Durchfahrts- und Parkgenehmigungen

Beschreibung Für Durchfahrt und Auf- und Abladetätigkeiten in den Fahrverbotszonen und in den verkehrsbeschränkten...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

Lesedauer

2 Minuten

Themen
Kategorien

Beschreibung

Beschreibung
Für Durchfahrt und Auf- und Abladetätigkeiten in den Fahrverbotszonen und in den verkehrsbeschränkten Zonen.

Für wen
Firmen, Privatpersonen und Institutionen 

So geht's
Die Ansuchen für die Durchfahrts- und Parkgenehmigungen müssen über das Online Portal auf der Internetseite der Stadtgemeinde Bruneck beantragt werden. Die Genehmigungen werden nicht mehr in Papierform ausgestellt, sondern nur mehr in digitaler Form über dieses Portal.

Verkehrsbeschränkt sind:

  • Stadtgasse
  • Hintergasse
  • Graben
  • Tschurtschenthalerpark
  • Oberragen
  • Teilabschnitt der Gross-Gerau-Promenade

Die vorgesehenen Lieferzeiten sind: 06:00 - 10:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr und von 19:30 - 20:30 Uhr. Innerhalb dieser Lieferzeiten können Auf- und Abladetätigkeiten ohne Genehmigung durchgeführt werden. 
Auf- und Abladetätigkeiten außerhalb dieser Lieferzeiten können nur nach begründetem Ansuchen über das Portal der Durchfahrts- und Parkgenehmigungen durchgeführt werden.

Es gibt verschiedene Genehmigungen:

  • Jahresgenehmigungen
    Jahresgenehmigungen haben einen Gültigkeitszeitraum vom 01.01. bzw. vom Datum des Ansuchens bis zum 31.12. eines jeden Jahres. Die Stadtgemeinde Bruneck sieht folgende Jahresgenehmigungen vor:
    • Durchfahrtsgenehmigungen für Firmen / Beherbergungsbetriebe: ermächtigt  zum Auf- und Abladen für max. 30 Minuten, zur Durchfahrt bzw. Parken (nur in Ausnahmefällen) in Fahrverbotszonen;
    • Durchfahrtsgenehmigungen für Private: ermächtigt AnrainerInnen / EigentümerInnen einer Immobilie der verkehrsbeschränkten Zone bzw. Fahrverbotszone zum Auf- und Abladen für max. 30 Minuten bzw. zur Durchfahrt;
    • Genehmigung für institutionelle Zwecke: für Personen, die einen Dienst für die Allgemeinheit durchführen und dazu ihr privates Fahrzeug nutzen.
  • Zeitweilige Genehmigungen
    Zeitweilige Genehmigungen werden an Firmen und Privatpersonen ausgestellt, die für einen bestimmten Zeitraum eine verkehrsbeschränkte Zone bzw. eine Fahrverbotszone befahren müssen. Diese kann max. für drei Monate erteilt werden und kann Folgendes ermächtigen:
    • Auf- und Abladen für max. 30 Minuten
    • Durchfahrt
    • Durchfahrt und Parken.

Diese Genehmigungen ermächtigen nicht zum kostenlosen Parken auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen bzw. zum zeitlich unbegrenzten Parken in Parkscheibenzonen.

Was ist notwendig

Was Sie erhalten
Durchfahrts- und Parkgenehmigungen

Fristen und Fälligkeiten
Keine 

Kosten
Kosten fallen lediglich bei den Parkabonnements an. Diese sind nach Zone und Zeitraum gestaffelt. Nähere Informationen auf dem Online Portal.

Zugang zum Dienst
Portal der Durchfahrts- und Parkgenehmigungen

Dienstbedingungen
Richtlinie zur Vergabe der Durchfahrts- und Parkgenehmigungen
Vorgehensweise zur Registrierung im Online-Portal

Externe Webseiten
Portal der Durchfahrts- und Parkgenehmigungen

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 04.04.2025, 08:58 Uhr