Beschreibung
Für das Errichten einer Ein- und Ausfahrt von einem privaten Grundstück auf eine öffentliche Straße ist eine Ermächtigung notwendig.
Für wen
Für diejenigen, die eine Ermächtigung für eine Ein- und Ausfahrt oder eine provisorische Baustellenein- und -ausfahrt von einem privaten Grundstück auf eine öffentliche Straße erhalten möchte.
So geht's
Unter Ein- und Ausfahrt versteht man die Zufahrt zu einer seitlichen Liegenschaft, die als Parkplatz oder Verkehrsfläche gilt. Um für eine Ein- und Ausfahrt von einem privaten Grundstück auf die öffentliche Straße eine Ermächtigung zu erhalten, muss ein Ansuchen bei der Ortspolizei eingereicht werden.
Füllen Sie das passende untenstehende Formular vollständig aus und reichen Sie es mit den entsprechenden Anlagen bei der Ortspolizei ein. Sie können das Formular persönlich bei der Ortspolizei abgeben sowie per Post oder E-Mail senden.
Was ist notwendig
- vollständig ausgefülltes Formular
- Lageplan 1:200
- Mappenauszug 1:1000
- evtl. Foto
- technischer Bericht
- bei Einreichung per E-Mail eine digitale Unterschrift.
Was Sie erhalten
Sie erhalten die Ermächtigung zur Errichtung einer Ein- und Ausfahrt bzw. einer provisorischen Baustellenein- und -ausfahrt von einem privaten Grundstück auf die öffentliche Straße.
Fristen und Fälligkeiten
Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem das Ansuchen gestellt worden ist, wird die Ermächtigung ausgestellt oder die Ablehnung des Ansuchens mitgeteilt.
Kosten
2 Stempelmarken zu 16 Euro (eine für das Ansuchen, eine für die Ermächtigung/Konzession)
Zuständige Organisationseinheit
Ortspolizei - Dienststelle Verkehrspolizei
Formulare
Errichtung einer provisorischen Baustellenein- und ausfahrt. Antrag
Errichtung einer Ein-/Ausfahrt. Antrag