Fundamt

Beschreibung Das Fundamt ist für die Annahme, Verwaltung und Ausgabe von Fundsachen zuständig, sowie...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

Lesedauer

2 Minuten

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Beschreibung

Beschreibung
Das Fundamt ist für die Annahme, Verwaltung und Ausgabe von Fundsachen zuständig, sowie Verlustmeldungen und Anzeigen derselben. 

Für wen
Der Dienst richtet sich an alle, die im Gemeindegebiet etwas verloren oder gefunden haben.

So geht's
Haben Sie etwas verloren? Das Fundamt ist für die Annahme, Verwaltung und Ausgabe von Fundsachen zuständig, sowie Verlustmeldungen und Anzeigen derselben. In der Stadtgemeinde Bruneck obliegt das Fundamt der Ortspolizei.

Alle Südtiroler Gemeinden haben ihre Fundarchive zusammengeschlossen. Das Wiederfinden verlorener Sachen hat sich somit wesentlich vereinfacht. Der Onlinedienst ermöglicht eine neue Qualität der Suche.

Wer einen Gegenstand verloren hat, kann über das Suchportal der Südtiroler Gemeinden bequem von zuhause aus die Onlinesuche durchführen. Unter der Internetadresse www.fundinfo.it ist es möglich zu prüfen, ob ein verlorener Gegenstand bei der Wohnsitzgemeinde bzw. bei einer anderen Südtiroler Gemeinde abgegeben wurde.

Gefundene Sachen
Wer eine bewegliche Sache findet, muss diese unverzüglich im Fundamt der Gemeinde, in welcher diese Sache gefunden wurde, übergeben und die Umstände des Fundes angeben. Dies im Falle, dass dem Finder der Eigentümer nicht bekannt ist. Ist dem Finder der Eigentümer bekannt, muss er den Fundgegenstand unverzüglich demselben aushändigen.

Veröffentlichung des Fundes
Der Bürgermeister macht die Übergabe durch Veröffentlichung an der Amtstafel der Gemeinde bekannt; diese hat an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen zu erfolgen und muss jedes Mal drei Tage lang angeschlagen bleiben.

Geschuldeter Finderlohn
Der Eigentümer hat dem Finder, wenn er es verlangt, als Finderlohn ein Zehntel des Wertes oder des Erlöses der gefundenen Sache zu bezahlen. Übersteigt dieser Wert oder Erlös € 5,00, beträgt der Finderlohn für den Mehrwert nur ein Zwanzigstel.

Erwerb des Eigentums an der gefundenen Sache
Ist ein Jahr ab dem letzten Tag der Veröffentlichung verstrichen, ohne dass sich der Eigentümer meldet, bzw. dieser ausfindig gemacht werden konnte, gehört die Sache oder falls die Umstände ihren Verkauf erfordert haben, ihr Erlös demjenigen, der sie gefunden hat.

Was ist notwendig
Fundgegenstand

Was Sie erhalten
Nach Möglichkeit Ihren verlorenen Gegenstand. 

Fristen und Fälligkeiten
Keine 

Kosten
Bei Rückgabe einer Fundsache werden 5 € Verwaltungsspesen berechnet.

Zugang zum Dienst
www.fundinfo.it

Externe Webseite
www.fundinfo.it

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 04.04.2025, 08:53 Uhr