Gemeindeimmobiliensteuer GIS

Beschreibung Für die in der Autonomen Provinz Bozen-Südirol gelegenen Immobilien ist die Gemeindeimmobiliensteuer...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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Beschreibung

Beschreibung
Für die in der Autonomen Provinz Bozen-Südirol gelegenen Immobilien ist die Gemeindeimmobiliensteuer GIS laut Landesgesetz Nr. 3/2014 geschuldet. 

Für wen
Steuerpflichtig sind:

  • die Eigentümer/innen von Gebäuden und Baugründen oder die Inhaber/innen von dinglichen Fruchtgenuss-, Nutzungs-, Wohn- oder Überbaurechten an solchen
  • der/die Konzessionsinhaber/in, wenn Domänenvermögen oder unverfügbares Vermögen in Konzession gegeben werden
  • der/die Leasingnehmer/in für Immobilien, auch wenn sie erst geplant sind oder sich im Bau befinden
  • der/die Ehepartner/in, dem/der die eheliche Wohnung mit richterlicher Verfügung der gerichtlichen Trennung, der Annullierung, der Auflösung oder des Erlöschens der zivilrechtlichen Wirkung der Ehe zugewiesen wurde
  • das Elternteil, dem die Wohnung mit richterlicher Verfügung der Anvertrauung des Kindes oder der Kinder zugewiesen wurde

So geht's
Für Gebäude, die im Kataster eingetragen sind, gilt der Katasterwert als Berechnungsgrundlage. Für die Baugrundstücke ergibt sich der Wert aus dem üblichen Marktwert bzw. dem mit Beschluss des Gemeindeausschusses festgelegten Richtwert.
Die Steuer wird ermittelt, indem auf die Steuerbemessungsgrundlage der entsprechende von der Gemeinde festgelegte Steuersatz angewandt wird.  Für die Hauptwohnung samt Zubehör ist ein Freibetrag vorgesehen.
Die Steuer ist pro Kalenderjahr im Verhältnis zum Anteil und für die Anzahl der Monate des Jahres geschuldet, in denen die Immobilie besessen wurde.  Die Einzahlung der für das laufende Jahr geschuldeten Steuer erfolgt in zwei Raten - die erste mit Fälligkeit am 16. Juni (Akonto) und die zweite mit Fälligkeit am 16. Dezember (Saldo).

Was ist notwendig
GIS-Erklärung

Was Sie erhalten
Die Vorausberechnung mit Aufstellung der Liegenschaften GIS und Einzahlungsformular F24

Fristen und Fälligkeiten
16. Juni Zahlung der Akontorate
16. Dezember Zahlung der Saldorate

Zugang zum Dienst
Dienststelle Steuern und Gebühren - Rathaus 2. Stock
Telefonisch unter der Nummer +39 0474 545258 per E-Mail imu@gemeinde.bruneck.bz.it

Unterlagen

Zuständige Organisationseinheit
Dienststelle Steuern und Gebühren

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 31.03.2025, 17:34 Uhr