Beschreibung
Der Restmüll bzw. Biomüll wird einmal in der Woche an den vorgesehenen Sammelstellen abgeholt. In bestimmten Stadtteilen stehen Pressmüllcontainer für die Restmüllsammlung zur Verfügung.
Für wen
Für alle Bürger und Bürgerinnen sowie Betriebe in Bruneck.
So geht's
Füllen Sie das Formular Müllmeldung aus und geben Sie es persönlich in der Dienststelle Steuern und Gebühren ab, oder senden Sie es per E-Mail (mit einer Kopie des Personalausweises und des registrierten Mietvertrags) an steuern@gemeinde.bruneck.bz.it oder per Post an die Dienststelle Steuern und Gebühren – Rathausplatz 1 – 39031 Bruneck.
Je nachdem in welcher Straße Sie wohnen, erhalten Sie einen Restmüllcontainer oder eine Keycard für einen Pressmüllcontainer. Für die Biomüllsammlung werden pro Hausnummer die entsprechenden Biotonnen zur Verfügung gestellt.
Der Restmüll bzw. Biomüll wird einmal pro Woche im Auftrag der Bezirksgemeinschaft Pustertal von Privatfirmen an den vorgesehen Restmüllsammelstellen abgeholt. Der Recyclinghof Bruneck koordiniert und überwacht den Müllsammeldienst in der Stadtgemeinde Bruneck.
Was ist notwendig
Das Formular Müllmeldung muss vollständig ausgefüllt und abgegeben werden.
Was Sie erhalten
Sie können den Müllsammeldienst der Stadtgemeinde Bruneck in Anspruch nehmen:
- Für den Restmüll erhalten Sie entweder eine Tonne oder eine Key-Card für die Benutzung der Pressmüllcontainer.
- Für die Biomüllsammlung werden pro Hausnummer die entsprechenden Biotonnen zur Verfügung gestellt.
- Für die Entsorgung von Wertstoffen können Sie den Recyclinghof und die Wertstoffsammelstellen (Glas, Metall, Papier) nutzen.
Fristen und Fälligkeiten
Die Meldung muss innerhalb von 30 Tagen ab Besetzung/Innehabung der Liegenschaften bzw. Tätigkeitsbeginn erfolgen.
Die Müllgebühr ist eine Jahresgebühr und ist jeweils am Anfang des Folgejahres geschuldet. Die Anträge um Tarifermäßigung müssen mittels Formular gestellt werden.
Kosten
Die Müllgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer mengenabhängigen Gebühr zusammen. Die Tarife werden jährlich neu festgesetzt und vom Gemeindeausschuss genehmigt.
Sonderermäßigungen sind für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen Windelhosen/-einlagen verwenden oder ein sonstiges erhöhtes Müllaufkommen vorweisen können, für Sozialhilfeempfänger/innen, für Gebührenpflichtige, die mehr als 150 Meter von der nächsten Sammelstelle entfernt wohnen und für Familien mit Kindern bis zu drei Jahren mit Wohnsitz in Bruneck für die Entsorgung von Windelhosen (kein Antrag notwendig) oder für den Ankauf von waschbaren Windeln vorgesehen.
Die Rechnung für den Müllsammeldienst wird jährlich ausgestellt und per Post oder E-Mail zugestellt.
Gebühren 2025
Gebühren Pressmüllcontainer 2025
Ermäßigungen 2025
Zuständige Organisationseinheit
Dienststelle Steuern und Gebühren
Formulare
Müllmeldung
Müllgebühren. Antrag um Ermäßigung für den Kauf waschbarer Windeln
Müllgebühren. Antrag um Ermäßigung