Beschreibung
Hier erfahren Sie, wie Sie eine öffentliche Veranstaltung melden können.
Für wen
Organisatoren/Organisatorinnen von öffentlichen Veranstaltungen, Kultur- und Freizeitaktivitäten; Vereine.
So geht's
Der Bürgermeister genehmigt öffentliche Veranstaltungen mit oder ohne Verabreichung von Speisen und Getränken. Der entsprechende Antrag ist an die Ortspolizei zu richten. Das Formular finden Sie weiter unten.
Bei Veranstaltungen im Freien muss zusätzlich die Mitteilung an die Quästur gemacht werden.
Was ist notwendig
- vollständig ausgefülltes Formular
- Veranstaltungsprogramm
- Kopie der Identitätskarte des/der Antragstellers/Antragstellerin, falls das Formular nicht persönlich abgegeben wird
- Meldung an die Quästur - nur bei Veranstaltungen im Freien oder politischen Veranstaltungen (Formular downloaden)
- bei einer Veranstaltungsdauer von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen mit Verabreichung von Speisen und/oder Getränken, Registrierung der Lebensmittelbetriebe über das SUAP-Portal
- Risikoberechnung für die Landesnotrufzentrale bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Gästen – direkt im Portal https://games.sabes.it
- Erklärung über den fachgerechten Aufbau der Bühnen mit Beleuchtung und Notbeleuchtung
- Erklärung über den fachgerechten Aufbau der Zelte und sonstiger Strukturen
- statische Abnahme und Homologierung der Zeltstrukturen
- Brandschutzprojekt, Brandschutzdienst und Sicherheitsplan bei großen Veranstaltungen z.B. Stadtfest
- Eignungsbescheinigung bei Veranstaltungen im Inneren von Lokalen
- Ansuchen um Besetzung öffentlichen Grundes, falls zutreffend (Formular downloaden)
- Konformitätserklärung betreffend Gas- und Elektroanlagen, nur bei Veranstaltungen im Freien (wird von der Installationsfirma ausgestellt).
Was Sie erhalten
Die Genehmigung zur Abhaltung der Veranstaltung.
Fristen und Fälligkeiten
Bei Veranstaltungen im Inneren von öffentlichen Einrichtungen muss die zertifizierte Meldung 5 Tage vorher eingereicht werden.
Bei Veranstaltungen im Freien muss der Antrag 10 Tage vorher eingereicht werden.
Kosten
Zwei Stempelmarken zu je 16 Euro für den Antrag für Veranstaltungen.
Bei einer zertifizierten Meldung ist keine Stempelmarke notwendig.
Formulare
Zuständige Organisationseinheit
Ortspolizei - Lizenzamt