Öffentlicher Plakatierungsdienst

Beschreibung Für das Aufhängen von Plakaten auf Plakatierungsflächen und in Geschäften und Gaststätten...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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1 Minute

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Beschreibung

Beschreibung
Für das Aufhängen von Plakaten auf Plakatierungsflächen und in Geschäften und Gaststätten muss eine Plakatierungsgebühr bezahlt werden.

Für wen
Unternehmen, Vereine, öffentliche Körperschaften, Bürger/innen 

So geht's
Die Plakate werden auf öffentlichen Plakatierungsflächen durch die Firma ABACO AG angebracht. 
Die Plakate, die persönlich in Gaststätten, Bars, Restaurants oder Geschäften aufgehängt werden, benötigen einen Stempel.

Persönliche Plakatierung: 
Bevor Plakate öffentlich oder in Gaststätten, Bars, Restaurants oder Geschäften aufgehängt werden, muss die entsprechende Gebühr einbezahlt werden und werden die Plakate gestempelt.

Öffentliche Plakatierung:
Es ist notwendig die Plakatierung vorzumerken und die Plakatierungsgebühr im Voraus zu bezahlen. Diesen Dienst übernimmt für die Stadtgemeinde Bruneck die Firma ABACO AG, die ihren Sitz in der Dantestraße in Bruneck hat.

Was ist notwendig
Kontaktieren Sie die Firma ABACO AG
Tel. +39 338 6354111
E-Mail: altoadige.tributiminori@abacospa.it

Was Sie erhalten
Persönliche Plakatierung:
Mit dem Stempel auf dem Plakat erhalten Sie die Berechtigung, die Plakate aufzuhängen.

Fristen und Fälligkeiten
Die Plakatierungsgebühr muss vor dem Anbringen der Plakate bezahlt werden.

Zugang zum Dienst
Wenden Sie sich an die Firma ABACO AG
Dantestraße 4f
39031 Bruneck
Telefon: +39 338 635 4111
E-Mail: altoadige.tributiminori@abacospa.it
Homepage: https://www.abacospa.it/it/tributi-pubblicita-e-pubbliche-affissioni-brunico-bz.php

Dienstbedingungen
Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Externe Webseiten
ABACO AG

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 04.04.2025, 09:00 Uhr