Beschreibung
Der Parkausweis für Menschen mit Behinderung berechtigt zum kostenlosen und zeitlich unbegrenztem Parken auf den gekennzeichneten Parkplätzen.
Für wen
Für Menschen mit Behinderung.
So geht's
Menschen mit Behinderung mit meldeamtlichen Wohnsitz in der Stadtgemeinde Bruneck können bei der Ortspolizei Bruneck einen entsprechenden Parkausweis beantragen. Dieser ist in Europa gültig und berechtigt zum Parken auf den reservierten Parkplätzen für Menschen mit Behinderung. Sollten diese Stellplätze besetzt sein, können sie in der Stadtgemeinde Bruneck kostenlos und zeitlich unbegrenzt auf allen oberirdischen Parkplätzen im Gemeindegebiet parken.
Der Parkausweis ist streng persönlich. Das Original muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs ausgelegt werden. Er wird von der Person mit Behinderung selbst genutzt bzw. für das Fahrzeug verwendet, mit dem die Person mit Behinderung begleitet wird.
Die Gültigkeit hängt vom ärztlichen Attest ab und kann bis zu fünf Jahren ausgestellt werden.
Was ist notwendig
- Ansuchen
- ärztliches Attest eines/einer Amtsarztes/Amtsärztin bzw. das Protokoll der Ärztekommission, welches das Anrecht auf den Parkausweis bestätigt
- Identitätskarte
- ein aktuelles Passfoto.
Im Falle einer Verlängerung, genügt ein ärztliches Attest des/der Hausarztes/-ärztin, mit dem die fortdauernde Behinderung bestätigt wird. Eine Verlängerung des Parkausweises kann nur beantragt werden, wenn die Erstausstellung eine Gültigkeit von fünf Jahren hatte und die Verlängerung vor Ablauf der Fälligkeit beantragt wird. Andernfalls ist ein neues Ansuchen zu stellen.
Was Sie erhalten
Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Fristen und Fälligkeiten
Keine
Kosten
Keine
Dienstbedingungen
Richtlinie für die Bewirtschaftung der oberirdischen gebührenpflichtigen Parkplätze
Zuständige Organisationseinheit
Ortspolizei
Formular
Parkausweis für Behinderte