Parkplätze - Parkschein/Genehmigung für werdende Mütter

Beschreibung Diese Genehmigung ermächtigt werdende Mütter zum kostenlosen und zeitlich unbegrenzten Parken...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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1 Minute

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Beschreibung

Beschreibung
Diese Genehmigung ermächtigt werdende Mütter zum kostenlosen und zeitlich unbegrenzten Parken auf allen oberirdischen gebührenpflichtigen Parkplätzen in Bruneck.

Für wen
Für werdende Mütter

So geht's
Das Ansuchen für die Genehmigung für werdende Mütter muss über das Online Portal für Durchfahrts- und Parkgenehmigungen beantragt werden.  Dieser Parkschein bzw. die Genehmigung für werdende Mütter wird nicht mehr in Papierform ausgestellt, sondern nur mehr in digitaler Form über dieses Portal.

Die Genehmigung kann nur von werdenden Müttern mit meldeamtlichen Wohnsitz in der Stadtgemeinde Bruneck beantragt werden. Es können maximal zwei Fahrzeuge angeführt werden. Die Genehmigung ermächtigt zum kostenlosen und zeitlich unbegrenzten Parken auf sämtlichen gebührenpflichtigen oberirdischen Parkplätzen im Gemeindegebiet von Bruneck.

Bis zur Geburt des Kindes ist die Genehmigung nur gültig, wenn sie von der werdenden Mutter oder zur Begleitung derselben benutzt wird. Nach der Geburt des Kindes kann diese Genehmigung von der Mutter oder dem Vater zur Begleitung des Kleinkindes benutzt werden.

Was ist notwendig

  • Kennzeichen des Fahrzeuges
  • ärztliches Attest, das den voraussichtlichen Geburtstermin bescheinigt, bzw. Ablichtung jenes Abschnittes des Mutterpasses, auf dem der voraussichtliche Geburtstermin angeführt ist.

Was Sie erhalten
Parkschein für werdende Mütter

Fristen und Fälligkeiten
Keine

Kosten
Keine

Zugang zum Dienst
Online Portal für Durchfahrts- und Parkgenehmigungen

Dienstbedingungen
Richtlinie für die Bewirtschaftung der oberirdischen gebührenpflichtigen Parkplätze

Zuständige Organisationseinheit
Ortspolizei

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.03.2025, 11:34 Uhr