Beschreibung
Bei Übertretung der Straßenverkehrsordnung gibt es verschiedene Zahlungsfristen und Zahlungsmöglichkeiten.
Für wen
Für alle Personen, die von der Ortspolizei Bruneck einen „Strafzettel“ wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung erhalten haben.
Was ist notwendig
Um die Zahlung im Büro der Ortspolizei durchführen zu können, benötigen Sie den „Strafzettel“, oder zumindest das Kennzeichen des Fahrzeuges.
Um die Zahlung mittels pagoPA durchführen zu können, benötigen Sie den pagoPA-Zahlschein.
Was Sie erhalten
Bei Zahlung im Büro der Ortspolizei erhalten Sie eine vom Beamten ausgehändigte Zahlungsquittung.
Bei Zahlung mittels pagoPA-System erhalten Sie vom System eine Zahlungsquittung.
Fristen und Fälligkeiten
Die Bezahlung des Betrages auf dem Hinweis/Strafzettel, der auf der Windschutzscheibe hinterlassen wurde, muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen, um die Reduzierung von 30 % der Strafe beanspruchen zu können und zusätzliche Spesen (Bearbeitungs- und Zustellungsspesen) zu vermeiden. Diese Spesen belaufen sich aktuell auf über 20,00 €.
Wenn der Hinweis nicht bezahlt wird, erfolgt die Zustellung des Vorhaltungsprotokolls. Nach der Zustellung des Protokolls mittels Postdienst, PEC-Mail oder bei unmittelbarer Vorhaltung durch die Polizeibeamten vor Ort, gelten folgende Zahlungsfristen:
- Wenn die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach der Vorhaltung oder Zustellung erfolgt, ist die Mindeststrafe um 30 % reduziert. Diese Reduzierung gilt jedoch nicht für die Bearbeitungs- und Zustellungsspesen, welche immer vollständig bezahlt werden müssen. Die 30 %ige Reduzierung ist nicht möglich, wenn die Übertretung als Zusatzstrafe das Einziehen des Fahrzeuges oder die Aussetzung der Gültigkeit des Führerscheins vorsieht.
- Vom 6. bis zum 60. Tag nach der Vorhaltung oder Zustellung ist die Reduzierung von 30 % nicht mehr möglich, aber es kann die Mindeststrafe bezahlt werden.
Bei fehlender oder unvollständiger Zahlung, wird das Vorhaltungsprotokoll, nach Ablauf von 60 Tagen ab der Zustellung, zum Vollstreckungstitel über eine Summe in Höhe der Hälfte der Höchststrafe.
Kosten
Bei Zahlung im Büro der Ortspolizei sind derzeit keine Gebühren fällig.
Bei Zahlung mittels pagoPA-System sind die vom jeweiligen Anbieter festgesetzten Gebühren zu bezahlen.
Zugang zum Dienst
- im Büro der Ortspolizei Bruneck von Mo – Fr, 8:30 – 12:30 Uhr
- in Banken, Postämtern, Tabaktrafiken oder anderen am pagoPA-System teilnehmenden Zahlungsdienstleistern, zu den jeweiligen Öffnungszeiten
- jederzeit online, mittels pagoPA-System auf der Webseite www.epays.bz/stvo-bruneck oder über das Online-Banking der konventionierten Banken
Zuständige Organisationseinheit
Ortspolizei – für Informationen zur Strafe
Externe Webseiten
Südtiroler Einzugsdienst – für Informationen zur Zahlung https://www.suedtirolereinzugsdienste.it/de/default.asp