Beschreibung
Bevor jemand eine Werbung jeglicher Art an öffentlichen Orten anbringt, muss dies gemeldet werden.
Für wen
Unternehmen, Bürger/innen, Vereine, öffentliche Körperschaften
So geht's
Bevor jemand eine Werbung jeglicher Art an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet anbringt, muss dies entweder der Firma ABACO AG, die diesen Dienst für die Stadtgemeinde Bruneck übernimmt, oder der Ortspolizei gemeldet werden.
Die Vormerkungen folgender Werbeflächen werden von der BRUNECK AKTIV GmbH, Betriebszweig NOBIS mit Sitz im NOI Techpark verwaltet: Kapuzinermauer, „Roth-Hütte“, Parkhaus Parking Rathaus, Big Prints, Willkommensschilder an den Ortseinfahrten, Vetrinen Unterführung Tschurtschenthalerpark und Kultursäulen.
Was ist notwendig
Beim Vorschlag einer Erklärung oder dem Antrag ist genau anzugeben, um welche Werbemittel bzw. um welche Werbeanlage es sich handelt. Größe und Zeitraum sind für die Berechnung der Vermögensgebühr notwendig. Fotodokumentation ist beizulegen. In Falle von dauerhaften Werbungen oder kombinierter Werbungen mit Besetzung öffentlichen Grundes müssen zusätzlich zwei Stempelmarken zu je 16,00€ beigelegt werden. Die baurechtliche Dokumentation ist für dauerhafte Werbungen notwendig.
Was Sie erhalten
Unbedenklichkeitserklärungen oder Ermächtigungen, in Falle von zeitweilige Werbeaussendungen.
Konzessionen, in Falle von dauerhafte Werbeaussendungen.
Fristen und Fälligkeiten
Zahlungsfrist für die dauerhafte Werbeaussendung ist 31.03. jedes Kalenderjahr.
Bei zeitweilige Werbeaussendungen ist die Vermögensgebühr vor Ausstellung der Werbung zu entrichten.
Kosten
Vermögensgebühr
2 Stempelmarken zu je 16,00 €, wenn vorgesehen
Zugang zum Dienst
Der Zugang zum Dienst erfolgt über die Firma ABACO AG
Dantestraße 4f
39031 Bruneck
Handy: +39 338 635 4111
Fax: +39 0472 670388
E-Mail: altoadige.tributiminori@abacospa.it
oder die Ortspolzei Bruneck.
Dienstbedingungen
Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten
Zuständige Organisationseinheit
Ortspolizei
Miriam Diana, Tel. +39 0474 545923, E-Mail: miriam.diana@bruneck.eu