Beschluss des Gemeinderats Nr. 1 vom 08.02.2023

Mit diesem Beschluss des Gemeinderates hat die Stadtgemeinde Bruneck entschieden, von der im Haushaltsgesetz 2023 vorgesehenen Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen, kleinere Schulden bis 1.000 Euro automatisch zu erlassen.

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Veröffentlichungsdatum

10.02.2025

Beschreibung

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bruneck bestätigt, von der im Artikel 1, Absatz 229 des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 197 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Bestimmungen von Artikel 1, Absatz 227 und folglich die Bestimmungen von Artikel 1, Absatz 228 in Bezug auf den teilweisen Erlass von Schulden bis zu 1.000,00 Euro, die in den der staatlichen Einhebungsagentur (derzeit Agentur für Einnahmen-Einzug ADER) vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2015 anvertrauten Lasten eingetragen sind, nicht anzuwenden.

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10.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 24.06.2025, 15:00 Uhr