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Privates Bauwesen ist für die Verwaltung und Regulierung von privaten Bauprojekten innerhalb des Gemeindegebiets zuständig
Die Dienststelle Privates Bauwesen ist für die Verwaltung und Regulierung von privaten Bauprojekten innerhalb des Gemeindegebiets zuständig. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Bearbeitung von Bauanträgen, die Überwachung der Einhaltung von Bauvorschriften und die Beratung der BürgerInnen und Unternehmen in Bezug auf Bauvorhaben. Die Dienststelle ist auch zuständig für die Bearbeitung und Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigungen im Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung. Sie übernimmt die Funktion der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten gemäß Landesgesetz 9/2018.
Antrag um Erteilung einer landschaftsrechtlichen Genehmigung von Arbeiten
Antrag um Baugenehmigung und Meldung von Arbeiten
Aktenzugriff
Bescheinigung über die Wohnverhältnisse
Flächenwidmungsbescheinigung
Unbedenklichkeitserklärung für Löschung von Bindungen
Zuweisung der Hausnummern
Abschluss von Arbeiten. Erklärung des Bauleiters
Baubeginn. Erklärung
Baugenehmigung / Baukonzession / Ermächtigung. Ausdehnung / Umschreibung
Ermächtigung von Bagatelleingriffen
Zuletzt aktualisiert: 21.03.2025, 13:13 Uhr