Privates Bauwesen

Privates Bauwesen ist für die Verwaltung und Regulierung von privaten Bauprojekten innerhalb des Gemeindegebiets zuständig

Zuständigkeiten

Die Dienststelle Privates Bauwesen ist für die Verwaltung und Regulierung von privaten Bauprojekten innerhalb des Gemeindegebiets zuständig. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Bearbeitung von Bauanträgen, die Überwachung der Einhaltung von Bauvorschriften und die Beratung der BürgerInnen und Unternehmen in Bezug auf Bauvorhaben. Die Dienststelle ist auch zuständig für die Bearbeitung und Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigungen im Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung. Sie übernimmt die Funktion der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten gemäß Landesgesetz 9/2018.


Antrag um Erteilung einer landschaftsrechtlichen Genehmigung von Arbeiten

Antrag um Baugenehmigung und Meldung von Arbeiten

Aktenzugriff

Bescheinigung über die Wohnverhältnisse

Flächenwidmungsbescheinigung

Unbedenklichkeitserklärung für Löschung von Bindungen

Zuweisung der Hausnummern


Abschluss von Arbeiten. Erklärung des Bauleiters

Baubeginn. Erklärung

Baugenehmigung / Baukonzession / Ermächtigung. Ausdehnung / Umschreibung

Ermächtigung von Bagatelleingriffen

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindeplanung

Verwaltungsbereich

Lageplan

RATHAUSPLATZ 1, 39031 Bruneck

Verantwortlich

Matthias Plaikner

Amtsdirektor

Mitarbeiter

Orte

Stadtgemeinde Bruneck

RATHAUSPLATZ 1, 39031 BRUNECK

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 21.03.2025, 13:13 Uhr