In jeder Gemeinde wird eine Gemeindeleitstelle für Zivilschutz errichtet. Die Mitglieder der Gemeindeleitstelle werden vom Gemeinderat ernannt; sie haben die Aufgabe, den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen, die auf dem eigens zu auszuarbeitenden Gemeindezivilschutzplan fußen, zu unterstützen.
Der Gemeindeleitstelle steht der Bürgermeister oder eine von ihm delegierte Person vor. Die Anzahl der Personen, aus denen sich die Gemeindeleitstelle zusammensetzt, hängt von der Bevölkerungszahl und von der Größe des Gemeindegebietes ab. Der Gemeindeleitstelle müssen auf jeden Fall ein Kommandant einer Freiwilligen Feuerwehr und der Vorsitzende der Lawinenkommission, sofern eingesetzt, angehören. Der Gemeindeleitstelle können auch Vertreter der Außenämter der Landesverwaltung sowie der anerkannten Freiwilligenorganisationen für den Zivilschutz angehören.
In Bruneck besteht die Gemeindeleitstelle für Zivilschutz aus sieben Personen:
- Bürgermeister oder ein/e von ihm beauftragter/beauftragte Stadtrat/Stadträtin als Vorsitzender/Vorsitzende
- zwei effektive Mitglieder sowie zwei Ersatzmitglieder als Vertreter/innen der Feuerwehren im Gemeindegebiet
- Kommandant/in der Ortspolizei
- drei Personen mit spezifischer Eignung oder Ausbildung im Zivilschutz
Die Gemeindeleitstelle bleibt in der Regel für die Dauer der Legislatur im Amt, auf jeden Fall bis zu ihrer Erneuerung.