Laut Artikel 12 des D.P.R. vom 20.03.1967, Nr. 223 setzt sich die Gemeindewahlkommission in der Stadtgemeinde Bruneck aus dem Bürgermeister sowie aus drei effektiven Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern zusammen.
Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte, gewählt.
Spätestens am 10. April und am 10. Oktober eines jeden Jahres stellt die Gemeindewahlkommission zwei getrennte Listen in alphabetischer Reihenfolge auf, und sorgt für die halbjährliche Überprüfung der Wählerlisten.