Kommission für die Erklärung der Unbewohnbarkeit von Gebäuden

Die Kommission für die Erklärung der Unbewohnbarkeit von Gebäuden ist ein von der Gemeinde eingesetztes Gremium gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 13/1998 (Wohnbauförderung).

Kategorien

Beschreibung

Die Kommission für die Erklärung der Unbewohnbarkeit von Gebäuden prüft, ob Gebäude oder Wohnungen aufgrund schwerwiegender baulicher, hygienischer oder sicherheitstechnischer Mängel als unbewohnbar gelten. Die Feststellung erfolgt nach Ortsaugenschein und fachlicher Beurteilung durch die Kommission.

Ein Gebäude wird dann als unbewohnbar erklärt, wenn es den gesetzlichen Mindestanforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Wohnqualität nicht entspricht. Die Entscheidung der Kommission bildet die Grundlage für mögliche sozial- oder wohnbauförderungsrechtliche Maßnahmen.

Art der Organisation

Kommissionen

Mitglieder

Matthias Plaikner

Direktor des Amtes Gemeindeplanung

Andrea Rabensteiner

Vertreterin der Sanitätseinheit

Ruth Kirchler

Ersatzmitglied - Vertreterin der Sanitätseinheit

Orte

Stadtgemeinde Bruneck

RATHAUSPLATZ 1, 39031 BRUNECK

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.08.2025, 10:30 Uhr