Die Kommission für die Erklärung der Unbewohnbarkeit von Gebäuden prüft, ob Gebäude oder Wohnungen aufgrund schwerwiegender baulicher, hygienischer oder sicherheitstechnischer Mängel als unbewohnbar gelten. Die Feststellung erfolgt nach Ortsaugenschein und fachlicher Beurteilung durch die Kommission.
Ein Gebäude wird dann als unbewohnbar erklärt, wenn es den gesetzlichen Mindestanforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Wohnqualität nicht entspricht. Die Entscheidung der Kommission bildet die Grundlage für mögliche sozial- oder wohnbauförderungsrechtliche Maßnahmen.