Kommission für die Erstellung der Verzeichnisse der Laienrichter

Die Kommission für die Erstellung der Verzeichnisse der Laienrichter wurde mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 49 vom 21.10.2020 ernannt.

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Beschreibung

Gemäß Artikel 13 des Gesetzes vom 10.04.1951, Nr. 287 werden in jeder Gemeinde durch eine Kommission, bestehend aus dem Bürgermeister oder dessen Vertreter und zwei Gemeinderäten, zwei gesonderte Verzeichnisse der Staatsbürger mit Wohnsitz im Gemeindegebiet erstellt, die die Voraussetzungen für das Amt eines Laienrichters / einer Laienrichterin beim Schwurgericht bzw. beim Schwurgericht zweiter Instanz besitzen.

Die Kommission wird vom Gemeinderat ernannt.

Art der Organisation

Kommissionen

Kommissionsmitglieder

Orte

Stadtgemeinde Bruneck

RATHAUSPLATZ 1, 39031 BRUNECK

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.03.2025, 09:39 Uhr