Gemäß Artikel 81 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 und Artikel 29 der Personalordnung der Stadtgemeinde Bruneck wird die paritätische Personalkommission zu Beginn jeder Verwaltungsperiode vom Exekutivorgan der Körperschaft ernannt.
Die Kommission ist aus folgenden Vertretern des Personals und der Verwaltung zusammengesetzt:
a) dem Bürgermeister oder einem von ihm beauftragten Verwalter, der den Vorsitz führt
b) dem Generalsekretär
c) einem vom Gemeindeausschuss ernannten Beamten und
d) drei vom Personal gewählten Vertretern