Die Verkehrskommission besteht aus aus sieben Gemeinderäten, inklusive Vorsitzendem. Rechtsmitglied und Vorsitzender dieser Kommission ist der zuständige Stadtrat/die zuständige Stadrätin.
Die Verkehrskommission hat für ihren Bereich beratende Funktion und kann vor Erlass der in ihren Sachbereich fallenden Maßnahmen angehört werden. Sie kann außerdem seitens des Gemeinderates oder des Gemeindeausschusses mit Studien und Erhebungen in ihrem Sachbereich beauftragt werden. Des Weiteren ist sie befugt, den beschließenden Organen Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.