Geförderter Wohnbau

Beschreibung Bürgerinnen und Bürger können um Zuweisung von gefördertem Bauland ansuchen. Die Rangordnung...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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Beschreibung

Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger können um Zuweisung von gefördertem Bauland ansuchen. Die Rangordnung hat ein Jahr Gültigkeit.

Für wen
Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Stadtgemeinde Bruneck, die um Zuweisung von gefördertem Bauland zum Bau der Erstwohnung ansuchen möchten

So geht's
Füllen Sie das Formular aus und geben Sie es unterschrieben und mit den am Ende des Formulars aufgelisteten Unterlagen im Amt Allgemeine Dienste ab. Das Formular kann nur in den Monaten September und Oktober eines jeden Jahres abgegeben werden.

Die Ansuchen werden überprüft und anschließend wird eine Rangordnung erstellt. Gemäß dieser Rangordnung wird gefördertes Bauland zugewiesen.

Sie können Ihre Voraussetzungen über die Onlineberechnung überprüfen.

Was ist notwendig

  • vollständig ausgefülltes Formular und die dort aufgelisteten Unterlagen, wenn zutreffend
  • Kopie eines persönlichen Dokumentes des/der Antragsstellers/Antragstellerin und des/der Partners/Partnerin

Was Sie erhalten
Nachdem die provisorische und definitive Rangordnung vom Gemeindeausschuss genehmigt wurden, erhalten Sie eine Mitteilung.

Fristen und Fälligkeiten
Die Gesuche können vom 1. September bis 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden. Die Rangordnung hat ein Jahr Gültigkeit.

Kosten
2 Stempelmarken zu je 16 Euro

Zugang zum Dienst
Zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Amt Allgemeine Dienste oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter +39 0474 545207

Zuständige Organisationseinheit
Allgemeine Dienste

Formular
Geförderter Wohnbau. Ansuchen um Zuweisung von gefördertem Bauland

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 18.03.2025, 09:36 Uhr