Beschreibung
Vereinen werden für Veranstaltungen kostenlos bewegliche Güter, wie Podien, Konzertstühle, Fahnen usw. zur Verfügung gestellt.
Für wen
Vereine, die ihre Tätigkeit ausschließlich im Gemeindegebiet ausüben
So geht's
Füllen Sie das jeweilige Formular vollständig aus und geben Sie es in der Dienststelle Stadtbauhof bzw. im Amt Allgemeine Dienste persönlich, per Post oder E-Mail ab.
Die Abholung und die Rückgabe der beweglichen Gemeindegüter erfolgen durch den/die Antragsteller/in. Dieser/diese verpflichtet sich, die Güter im ursprünglichen Zustand zurückzugeben, andernfalls muss der Schaden ersetzt werden.
Was ist notwendig
Vollständig ausgefülltes Formular
Was Sie erhalten
Sie erhalten für die Dauer der Veranstaltung: Podien, Konzertstühle, Absperrgitter, Biertischgarnituren, WC-Container, Bürocontainer, Pinnwände, Fahnen verschiedener Nationen.
Fristen und Fälligkeiten
Das jeweilige Formular muss mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden:
- in der Dienststelle Stadtbauhof für den Verleih von beweglichen Gütern
- im Amt Allgemeine Dienste für den Verleih von Fahnen
Kosten
Keine
Zugang zum Dienst
• über die Dienststelle Stadtbauhof für den Verleih von beweglichen Gütern, Tel. Nr. +39 0474 573100
• über das Amt Allgemeine Dienste für den Verleih von Fahnen, Tel. Nr. +39 0474 545271
Zuständige Organisationseinheiten
Stadtbauhof, bauerhaltung@gemeinde.bruneck.bz.it
Allgemeine Dienste, allgemeindedienste@gemeinde.bruneck.bz.it
Formular
Verleih von Gegenständen/Anlagen. Antrag
Verleih von internationalen Fahnen. Antrag