Der Generalsekretär betreut die Sitzungen der Kollegialorgane, beurkundet deren Beschlüsse und koordiniert die Antworten auf Anfragen, Aufschlussbegehren und Beschlussanträge der Gemeinderäte.
Der Generalsekretär ist oberster Beamter der Gemeinde und als solcher hauptverantwortlich für deren effiziente und transparente Verwaltung.
Als Notar der Gemeinde beurkundet der Generalsekretär die Verträge, in denen die Stadtgemeinde Vertragspartei ist und führt die entsprechende Urkundensammlung.
Der Generalsekretär wird vom Vizegeneralsekretär unterstützt, welcher das Sekretariat im Falle von Nichtbesetzung leitet.
Die Dienststellen Rechts- und Vermögensangelegenheiten sowie Zentrale Dienste sind Teil des Generalsekretariats.