Die Verordnung regelt die Vermögensgebühr für die Besetzung öffentlichen Grundes sowie für die Verbreitung von Werbebotschaften und ersetzt frühere Gebühren wie COSAP, ICPDPA und CIMP. Sie legt die Verfahren zur Antragstellung, die Kriterien zur Gebührenberechnung, die Tarife, Ermäßigungen, Befreiungen und Sanktionen bei Verstößen fest. Die Marktgebühr betrifft die Besetzung von Flächen für Märkte und wird gesondert geregelt, einschließlich der Tarife, Zahlungsmodalitäten und Ermäßigungen. Die Verordnung enthält auch Bestimmungen zur Plakatierungsgebühr, zur Zwangseintreibung, zu Rechtsstreitigkeiten und zu Übergangsregelungen