Beschreibung
Hier finden Sie Informationen zu Einschreibung, Kosten und Ermäßigungen betreffend den Kindergartenbesuch von Kindern zwischen drei und sechs Jahren.
Für wen
Eltern von Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren
So geht's
Die Stadtgemeinde Bruneck führt die Kindergärten im Gemeindegebiet. Sie hebt die Kindergartengebühren ein, die jährlich vom Gemeindeausschuss festgelegt werden. Die Monatsgebühr versteht sich als Beitrag der Eltern zu den Betriebskosten der Kindergärten.
Einschreibung:
Die Einschreibungen für das Kindergartenjahr erfolgen jeweils im Jänner online über das Landesportal MyCIVIS. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldeseite nur in der Zeit freigeschaltet ist, in der die Einschreibungen entgegengenommen werden!
Voraussetzung ist, dass das Kind innerhalb Dezember des Jahres, in dem die Anmeldung erfolgt, das dritte Lebensjahr vollendet.
Ermäßigungen:
Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Ermäßigung der Kindergartengebühr gewährt. Ausschlaggebend dafür ist die Einkommens- und Vermögenssituation der Familie, die bei der Ausstellung der EEVE-Erklärung berechnet wird und die sich aus dem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL) ergibt. Unten finden Sie das Formular für das Ansuchen um Ermäßigung.
Was ist notwendig
Für die Einschreibung:
Die Anmeldung erfolgt entweder mit SPID, CIE oder mit der aktivierten Bürgerkarte. Landesportal MyCIVIS.
Für die Ermäßigung:
Wenn Sie um Ermäßigung der Kindergartengebühr ansuchen möchten, muss dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben in der Dienststelle Steuern und Gebühren eingereicht werden.
Was Sie erhalten
Betreuung von Kindern zur Förderung der Entwicklung im Alter von drei bis sechs Jahren in pädagogisch qualifizierten Orten der Bildung
Fristen und Fälligkeiten
Einschreibung:
Die Einschreibung erfolgt jedes Jahr in dem von der Provinz vorgegebenen Zeitraum.
Ermäßigungen:
Das Ansuchen um Ermäßigung bzw. Befreiung der Monatsgebühr muss jeweils innerhalb 10. Oktober abgegeben werden.
Kosten
Monatsgebühr für Kinder mit Wohnsitz in Bruneck:
- Ganztagsbesuch (mit Mittagessen) € 75,00
- Halbtagsbesuch (ohne Mittagessen) € 58,00
- Ganztagsbesuch (verlängerte Öffnungszeit) € 86,00
Monatsgebühr für Kinder, die nicht in Bruneck ansässig sind:
- Ganztagsbesuch (mit Mittagessen) € 82,00
- Halbtagsbesuch (ohne Mittagessen) € 70,00
- Ganztagsbesuch (verlängerte Öffnungszeit) € 105,00
Für die Monate September und Juni ist die Hälfte der Gebühr zu entrichten.
Die Einzahlung der Beträge für den Kindergarten erfolgt nach drei Zahlungsaufforderungen (pagoPA), die den Eltern zugeschickt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Ermäßigung der Kindergartengebühr gewährt. Diese wird auf der Grundlage der einheitlichen Erhebung von Einkommen und Vermögen (EEVE) und zwar des Faktors wirtschaftliche Lage der Kernfamilie des Nutzers (FWL) gewährt.
Siehe Formular: Monatsgebühr Kindergarten. Ansuchen um Ermäßigung
Kinder, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte einen Unterstützungsbeitrag des Dienstes für Finanzielle Sozialhilfe erhalten oder in geschützten Wohnstrukturen der Bezirksgemeinschaft Pustertal untergebracht sind, sind von der Entrichtung der Monatsgebühr befreit.
Zugang zum Dienst
Informationen zur Ermäßigung der Kindergartengebühr erhalten Sie zu den Öffnungszeiten des Rathauses in der Dienststelle Steuern und Gebühren oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter +39 0474 545234.
Informationen zu den einzelnen Kindergärten und zur Anmeldung erhalten Sie im Kindergartensprengel oder im Circolo didattico.
Formular
Monatsgebühr Kindergarten. Ansuchen um Ermäßigung
Infoblatt
Informationsblatt Kindergartenjahr 2025/2026
Externe Webseiten
Kindergartensprengel Bruneck
Circolo didattico