Antrag um Baugenehmigung: Beratungsmöglichkeiten in der Gemeindeverwaltung

07.09.2022 12:15

Rückblick Amt für Gemeindeplanung

Die in der Gemeinde eingereichten Bauanträge werden von der Gemeindekommission für Raum und Landschaft und vom Bauamt nicht nur auf die baurechtlichen Bestimmungen und auf die landschaftliche und ästhetische Einbindung überprüft. Viele interne Überprüfungen laufen vor der Sitzung der Kommission ab.

Bei der Vorlage von Bauprojekten muss die Kommission immer wieder feststellen, dass wesentliche Punkte nicht mit den zuständigen Stellen der Gemeinde und anderer öffentlicher Körperschaften abgeklärt wurden.

Um dies zu vermeiden bieten die zuständigen Dienststellen der Gemeindeverwaltung schon seit einigen Jahren die Möglichkeit bereits vor Vorlage des Bauantrages die Punkte zu besprechen und abzuklären.

Vor der Begutachtung durch die Kommission, werden die eingereicht Projekte den zuständigen Stellen zur Überprüfung übermittelt. Auflagen und negative Begutachtung durch diese Stellen haben auch Einfluss auf die Behandlung des Bauantrages in der Kommission.

Um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen können sich der Projektant/die Projektantin und der Bauherr/die Bauherrin vorab an folgende Stellen wenden:

Bereich    
Zuständig
Anschluss an die Erschließungsanlagen
Stadtwerke Bruneck
Regenwassernutzung und Versickerung
 Stadtwerke Bruneck
Arbeiten entlang der öffentlichen Straßen und neue Ausfahrten bzw. Änderung der Ausfahrten
Ortspolizei
Besetzung öffentlichen Grundes (Untergrund) während der Arbeiten
 Ortspolizei und Stadtbauhof
Arbeiten auf öffentlichem Grund und Reduzierung von Abständen zum öffentlichem Grund
Generalsekretariat
Grunderwerb, Grundtausch und Baurecht bei Grundparzellen im Eigentum der Gemeindeverwaltung
Generalsekretariat
Urbanistische Fragen und Fragen zur Koordinierung der Gutachten
Bauamt


Die Gemeindeverwaltung bietet seit einigen Jahren auch eine zusätzliche Möglichkeit für die Beratung an. Für größere Projekte können der Projektant/die Projektantin und der Antragsteller/die Antragsstellerin das Projekt in der Dienststellenkonferenz vorstellen und besprechen. Diese Beratung wird vor Abgabe des Bauantrages angeboten. Für die Beratung ist daher eine frühzeitige Anmeldung notwendig, damit vor den vorgesehenen Abgabeterminen eine entsprechende Dienststellensitzung für die Beratung genutzt werden kann. Die Anmeldung mit Angabe der wesentlichen Eckpunkte des Projektes kann im Bauamt gemacht werden.

Für die Besprechung in der Dienststellenkonferenz ist es wichtig, dass das Projekt bereits ausgearbeitet ist und nicht nur ein Vorentwurf.

07.09.2022

DEU