Das Landesgesetz für Raum und Landschaft sieht vor, dass für Neubauten und Umbauten in Zonen mit Durchführungsplan nur mehr eine zertifizierte Meldung erforderlich ist, wenn der Durchführungsplan mit bestimmten Kriterien erstellt wurde.
Die Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 148 vom 14.02.2023 nun die entsprechenden Kriterien festgelegt. Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft und der Gemeindeausschuss müssen die Einhaltung der vorgegeben Qualitätskriterien prüfen.
Durch die qualifizierte Erstellung des Durchführungsplanes, können nun die Verwaltungsverfahren wesentlich beschleunigt werden.
Die Bestimmungen treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.