Übertretungen der Straßenverkehrsordnung

Die Zahlungsfristen bei Übertretungen der Straßenverkehrsordnung

Die Bezahlung des Betrages auf dem Hinweis/Strafzettel, der auf der Windschutzscheibe hinterlassen wurde, muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen, um die Reduzierung von 30 % der Strafe beanspruchen zu können und zusätzliche Spesen (Bearbeitungs- und Zustellungsspesen) zu vermeiden. Diese Spesen können den auf dem Hinweis angegebenen Strafbetrag um bis zu 75 % erhöhen. Der auf dem Hinweis angegebene Betrag ist bereits um 30 % reduziert.

Wenn der Hinweis nicht bezahlt wird, erfolgt die Zustellung des Vorhaltungsprotokolls. Nach der Zustellung des Protokolls mittels Postdienst, PEC-Mail oder bei unmittelbarer Vorhaltung durch die Polizeibeamten vor Ort, gelten folgende Zahlungsfristen:

  • Wenn die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach der Vorhaltung oder Zustellung erfolgt, ist die Mindeststrafe um 30 % reduziert. Diese Reduzierung gilt jedoch nicht für die Bearbeitungs- und Zustellungsspesen, welche immer vollständig bezahlt werden müssen. Die 30 %ige Reduzierung ist nicht möglich, wenn die Übertretung als Zusatzstrafe das Einziehen des Fahrzeuges oder die Aussetzung der Gültigkeit des Führerscheins vorsieht.
  • Vom 6. bis zum 60. Tag nach der Vorhaltung oder Zustellung ist die Reduzierung von 30 % nicht mehr möglich, aber es kann die Mindeststrafe bezahlt werden.

Wenn die Strafe (inklusive Spesen) nicht innerhalb der angegebenen Termine vollständig bezahlt wird, erhöht sich der Strafbetrag gemäß Art. 203 der Straßenverkehrsordnung.

Zahlungsmöglichkeiten:

  • mittels pagoPA-System auf der Webseite www.epays.bz/stvo-bruneck der Südtiroler Einzugsdienste, in Banken, Postämtern, Tabaktrafiken oder anderen teilnehmenden Zahlungsdienstleistern;
  • im Büro der Ortspolizei Bruneck, Rathausplatz 1, Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr, in bar, mittels Bancomat oder Kreditkarte.

Hier finden Sie das Informationsblatt zu den Rekurs- und Einspruchsmöglichkeiten.

Wenn Sie einen „Strafzettel“ von einer Ortspolizei nach Hause geschickt bekommen, obwohl Sie mit ihrem Fahrzeug nie in dieser Gemeinde waren, finden Sie hier Informationen und einen Musterbrief.
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Formulare

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